Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-20, 27 U 36/17

27 U 36/17Obergericht20.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 36/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-20

Aktenzeichen: 27 U 36/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0320.27U36.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Oktober 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (11 O 341/16) – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 5.713,09 nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 4. April 2016 sowie Inkassokosten in Höhe von € 250,10 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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