27 U 36/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-20, 27 U 36/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-20, 27 U 36/17
27 U 36/17Obergericht20.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 36/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-20
Aktenzeichen: 27 U 36/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0320.27U36.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Oktober 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (11 O 341/16) – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 5.713,09 nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 4. April 2016 sowie Inkassokosten in Höhe von € 250,10 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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