Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-26, 20 U 46/18

20 U 46/18Obergericht26.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 46/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-26

Aktenzeichen: 20 U 46/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0326.20U46.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. April 2018 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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