23 U 102/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-26, 23 U 102/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-26, 23 U 102/18
23 U 102/18Obergericht26.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 102/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-26
Aktenzeichen: 23 U 102/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0326.23U102.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.06.2018 verkündete Urteil der1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 95.018,00 EUR nebst 4 Prozent Zinsen seit dem 15.10.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Haftung auf den Nachlass des am 25.06.2008 verstorbenen Erblassers A… zu beschränken, wobei sich die Beschränkung auf die Kostenentscheidung erstreckt.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages leistet.
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