U (Kart) 16/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-27, U (Kart) 16/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-27, U (Kart) 16/18
U (Kart) 16/18Obergericht27.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 16/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-27
Aktenzeichen: U (Kart) 16/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0327.U.KART16.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. März 2018 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 88 O (Kart) 70/17 – wird zurückgewiesen.
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II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der auf Grund dieses Urteil vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 380.000 € festgesetzt.
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