Kart 2/18 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-03, Kart 2/18 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-03, Kart 2/18 (V)
Kart 2/18 (V)Obergericht03.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 2/18 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-03
Aktenzeichen: Kart 2/18 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0403.KART2.18V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 4. Dezember 2017 (Az.: B 6 – 132/14-2) wird zurückgewiesen.
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II. Die Beteiligte trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Sie hat dem Bundeskartellamt die ihm entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2 Mio. Euro festgesetzt.
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