U (Kart) 6/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-03, U (Kart) 6/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-03, U (Kart) 6/18
U (Kart) 6/18Obergericht03.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 6/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-03
Aktenzeichen: U (Kart) 6/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0403.U.KART6.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 9. Mai 2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilsausspruch zu Ziffer 2. (Auskunft und Vorlage von Rechnungen) in dem angefochtenen Urteil gegenstandslos ist.
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II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1 Mio. Euro festgesetzt (§ 45 Abs. 1 Satz 1 GKG: Klage: 500.000 Euro; Widerklage: 500.000 Euro).
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