Verg 49/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-03, Verg 49/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-03, Verg 49/18
Verg 49/18Obergericht03.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 49/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-03
Aktenzeichen: Verg 49/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0403.VERG49.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 03.08.2018 (VK 2 – 66/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 350.000,- € festgesetzt.
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