Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-03, Verg 49/18

Verg 49/18Obergericht03.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 49/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-03

Aktenzeichen: Verg 49/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0403.VERG49.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 03.08.2018 (VK 2 – 66/18) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 350.000,- € festgesetzt.

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