Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-04, 10 W 23/19

10 W 23/19Obergericht04.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 23/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-04

Aktenzeichen: 10 W 23/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0404.10W23.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 24. Januar 2019 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Vergütung des Sachverständigen A. wird auf insgesamt 3.983,52 € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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