1 U 139/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-09, 1 U 139/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-09, 1 U 139/18
1 U 139/18Obergericht09.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 139/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-09
Aktenzeichen: 1 U 139/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0409.1U139.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. September 2018 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf (16 O 277/16) unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt , als Gesamtschuldner an den Kläger 4.619,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.994,02 € vom 04. Mai 2016 bis zum 08. September 2016 aus 5.293,11 € seit dem 09. September 2016 bis zum 25. November 2016 und aus 4.619,11 € seit dem 26.11.2016 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 527,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 54,14 € vom 04. Mai 2016 bis zum 08. September 2016 und aus 527,52 € seit dem 09 September 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 % und der Kläger zu 60 %. Die Kosten des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz trägt der Kläger.
Das vorliegende Urteil ist vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.