Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-11, 15 U 33/18

15 U 33/18Obergericht11.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 33/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-11

Aktenzeichen: 15 U 33/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0411.15U33.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 06.03.2018, Az. 4a O 65/16, werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 75 % und die Beklagte zu 25 % zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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