27 U 9/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-17, 27 U 9/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-17, 27 U 9/18
27 U 9/18Obergericht17.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 9/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-17
Aktenzeichen: 27 U 9/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0417.27U9.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 26.03.2018 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer (V. Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Dortmund (19 O 39/16 [EnW]) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 8.425,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.077,56 € ab dem 10.01.2009 und aus weiteren 1.348,10 € ab dem 15.01.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung und die weitergehende Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin 64 % und die Beklagte 36 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.