Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-17, Verg 36/18

Verg 36/18Obergericht17.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 36/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-17

Aktenzeichen: Verg 36/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0417.VERG36.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. April 2018, VK 2 – 18/18, wird zurückgewiesen.

  1. Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird – unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde im Übrigen – der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. April 2018, VK 2 – 18/18,dort unter 1. mit der Maßgabe abgeändert, dass das Vergabeverfahren in den Stand vor Zuschlagserteilung zurückversetzt und den Antragsgegnerinnen aufgegeben wird, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats die Entscheidung über den Zuschlag zu wiederholen.

  2. Der Antrag der Beigeladenen auf erweiterte Akteneinsicht vom 25. September 2018 wird zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beigeladene und die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldner zu 4/5 und die Antragstellerin zu 1/5.

  4. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 4.659.520,00 festgesetzt.

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