Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-08, U (Kart) 10/18

U (Kart) 10/18Obergericht08.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 10/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-08

Aktenzeichen: U (Kart) 10/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0508.U.KART10.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. Mai 2018 verkündete Grundurteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 215/15 – wird zurückgewiesen.
  • II. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens; hiervon ausgenommen sind die durch die Nebenintervention der Streithelferinnen zu 2. und 3. verursachten Kosten, die die Streithelferinnen zu 2. und 3. zu tragen haben.
  • III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
  • V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 140.000 € festgesetzt.

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