U (Kart) 11/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-08, U (Kart) 11/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-08, U (Kart) 11/18
U (Kart) 11/18Obergericht08.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 11/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-08
Aktenzeichen: U (Kart) 11/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0508.U.KART11.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. Mai 2018 verkündete Grund- und Teilurteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 236/15 – wird zurückgewiesen.
- II. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens; hiervon ausgenommen sind die durch die Nebenintervention der Streithelferin zu 2. verursachten Kosten, die die Streithelferin zu 2. zu tragen hat.
- III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerinnen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
- IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
- V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 5.350.000 € festgesetzt; hinsichtlich der Rechtsmittel der Beklagten zu 1. und 2. ist der Streitwert jeweils auf bis 4.650.000 € begrenzt.
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