Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-20, 27 U 12/18

27 U 12/18Obergericht20.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 12/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-20

Aktenzeichen: 27 U 12/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0520.27U12.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das am 26.04.2018 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (14d O 18/16) werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 13 % und die Beklagte 87 % zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Im Umfang der Zurückweisung des Rechtsmittels der Beklagten wird die Revision zugelassen.

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