27 U 13/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-20, 27 U 13/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-20, 27 U 13/17
27 U 13/17Obergericht20.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 13/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-20
Aktenzeichen: 27 U 13/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0520.27U13.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 08.03.2017 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (17 O 76/16) abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.529,56 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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