Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-23, 2 U 51/18

2 U 51/18Obergericht23.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 51/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-23

Aktenzeichen: 2 U 51/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0523.2U51.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. März 2018 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

  • II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.

  • III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • IV. Die Revision wird zugelassen.

  • V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000,- € festgesetzt.

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