1 U 115/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-28, 1 U 115/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-28, 1 U 115/18
1 U 115/18Obergericht28.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 115/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-28
Aktenzeichen: 1 U 115/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0528.1U115.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.07.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (11 O 1/16) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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