3 U 19/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-28, 3 U 19/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-28, 3 U 19/19
3 U 19/19Obergericht28.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 U 19/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-28
Aktenzeichen: 3 U 19/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0528.3U19.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 18. Januar 2019 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Streitwert für das Berufungsverfahren: bis 6.000,- €
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