Verg 55/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-29, Verg 55/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-29, Verg 55/18
Verg 55/18Obergericht29.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 55/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-29
Aktenzeichen: Verg 55/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0529.VERG55.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 11.09.2018 (VK 1 – 65/18) teilweise abgeändert und um folgende Feststellung ergänzt:
Für die Antragstellerin war die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
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