3 Kart 668/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-10, 3 Kart 668/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-10, 3 Kart 668/18
3 Kart 668/18Obergericht10.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 668/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-10
Aktenzeichen: 3 Kart 668/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0710.3KART668.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21.02.2018 – BK4-17-093 – wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats über die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die dritte Regulierungsperiode erneut zu entscheiden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Beschwerdeführerin werden der Bundesnetzagentur auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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