20 U 111/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-11, 20 U 111/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-11, 20 U 111/18
20 U 111/18Obergericht11.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 111/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-11
Aktenzeichen: 20 U 111/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0711.20U111.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin und des Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. September 2018 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 60 %, der Beklagte zu 40 %.
Dieses und das angefochtene Urteil sind, soweit sie sich nicht auf Nr. 4 des landgerichtlichen Urteils beziehen, vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung hinsichtlich Nr. 2 des landgerichtlichen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Hinsichtlich der Kostenentscheidung kann jede Partei die Vollstreckung der Gegenpartei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Gegenpartei vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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