Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-16, 23 U 180/18

23 U 180/18Obergericht16.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 180/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-16

Aktenzeichen: 23 U 180/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0716.23U180.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.10.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1) zu 2/3, der Kläger zu 2) zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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