Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-25, 10 U 92/19

10 U 92/19Obergericht25.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 92/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-25

Aktenzeichen: 10 U 92/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0725.10U92.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. April 2019 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckungssicherheit Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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