Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-31, 4 W 18/19

4 W 18/19Obergericht31.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 W 18/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-31

Aktenzeichen: 4 W 18/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0731.4W18.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden der Klägerin und der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 05.02.2019 wird die unter VII. in dem Beschluss des Landgerichts Wuppertal - 5 O 129/18 - vom 18.01.2019 angeordnete Verpflichtung der Klägerin, der Prozessbevollmächtigten der Klägerin und des im Nachgang zu bestellenden Sachverständigen zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen aus den gemäß IV. des Beschlusses vom 18.01.2019 überlassenen Unterlagen und den hieraus gewonnenen Erkenntnissen aufgehoben.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.

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