Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-09, 8 WF 170/18

8 WF 170/18Obergericht09.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 WF 170/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-09

Aktenzeichen: 8 WF 170/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0809.8WF170.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

    1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 26.09.2018 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden für beide Instanzen nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

    1. Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A. in Oberhausen bewilligt.Dem Kindesvater wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. in Dortmund bewilligt.
    1. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.

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