15 U 11/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-15, 15 U 11/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-08-15, 15 U 11/18
15 U 11/18Obergericht15.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 11/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-15
Aktenzeichen: 15 U 11/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0815.15U11.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.12.2017 wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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