Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-03, 23 U 106/18

23 U 106/18Obergericht03.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 106/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-03

Aktenzeichen: 23 U 106/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0903.23U106.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.06.2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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