23 U 106/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-03, 23 U 106/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-03, 23 U 106/18
23 U 106/18Obergericht03.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 106/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-03
Aktenzeichen: 23 U 106/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0903.23U106.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.06.2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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