3 Kart 134/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-11, 3 Kart 134/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-11, 3 Kart 134/18
3 Kart 134/18Obergericht11.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 134/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-11
Aktenzeichen: 3 Kart 134/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0911.3KART134.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 29.11.2017 (Az. BK4-13-739A02) wird aufgehoben. Die Bundesnetzagentur wird - bezogen auf die für das Antragsjahr 2016 begehrte rückwirkende Anpassung von Tenorziffer 3. a) der Festlegung vom 11.12.2013 (Az. BK4-13-739) auf den Hauptantrag unter dessen Zurückweisung im Übrigen und bezogen auf die für die Antragsjahre 2014 und 2015 begehrte Anpassung von Tenorziffer 3. a) der Festlegung vom 11.12.2013 (Az. BK4-13-739) auf den Hilfsantrag - verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über die Änderung des Beschlusses vom 11.12.2013 (Az.: BK4-13-739) zu entscheiden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Bundesnetzagentur zu 4/5 und die Beschwerdeführerin zu 1/5.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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