8 U 140/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-12, 8 U 140/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-12, 8 U 140/17
8 U 140/17Obergericht12.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 140/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-12
Aktenzeichen: 8 U 140/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0912.8U140.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung gegen das am 09.11.2017 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Streithelferin. Von den übrigen Kosten des Berufungsverfahrens tragen:
die Beklagten als Gesamtschuldner die bis zum 17.01.2018 entstandenen Kosten;
die Streithelferin die nach dem 17.01.2018 entstandenen Kosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar
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