1 U 84/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-17, 1 U 84/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-17, 1 U 84/19
1 U 84/19Obergericht17.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 84/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-17
Aktenzeichen: 1 U 84/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0917.1U84.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 12. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Mönchengladbach vom 29. April 2019 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.398,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagten zu 80 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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