U (Kart) 3/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-18, U (Kart) 3/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-18, U (Kart) 3/19
U (Kart) 3/19Obergericht18.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 3/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-18
Aktenzeichen: U (Kart) 3/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0918.U.KART3.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Februar 2019 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Dortmund– 8 O 16/16 (Kart) – wird zurückgewiesen.
- II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
- III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
- IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
- V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 1.250.000 € festgesetzt.
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