Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-18, Verg 10/19

Verg 10/19Obergericht18.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 10/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-18

Aktenzeichen: Verg 10/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0918.VERG10.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 25.02.2019 (VK D – 09/2017-L/Z) im Umfang der Ziffern 1. und 2. sowie 4. bis 7. des Tenors aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die in diesem Verfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners und der Beigeladenen sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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