3 W 46/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-19, 3 W 46/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-19, 3 W 46/19
3 W 46/19Obergericht19.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 W 46/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-19
Aktenzeichen: 3 W 46/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0919.3W46.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf – Insolvenzgericht – vom 28. September 2018 wird aufgehoben.
Das Insolvenzgericht wird angewiesen, eine neue Gerichtskostenrechnung zu erstellen, die die nachstehenden Ausführungen zur Bemessung des Gebührenwertes berücksichtigt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.