Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-10-18, 9 U 135/18

9 U 135/18Obergericht18.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 U 135/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-18

Aktenzeichen: 9 U 135/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1018.9U135.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 3. September 2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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