Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-10-23, Verg 34/16

Verg 34/16Obergericht23.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 34/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-23

Aktenzeichen: Verg 34/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1023.VERG34.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen Antragstellerinnen als Gesamtschuldnerinnen ebenso wie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1), 2) und 3).

Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war für die Beigeladenen zu 1), 2) und 3) notwendig.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 650.000 Euro festgesetzt.

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