Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-10-30, 3 Wx 191/18

3 Wx 191/18Obergericht30.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 191/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-30

Aktenzeichen: 3 Wx 191/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1030.3WX191.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2018 aufgehoben.

Der Antrag auf Berichtigung des Geburtenregistereintrages zum Familiennamen des Vaters und auf Streichung des Zusatzes „Identität nicht nachgewiesen“ wird zurückgewiesen.

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