Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-11-08, 17 U 1/19

17 U 1/19Obergericht08.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 1/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-08

Aktenzeichen: 17 U 1/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1108.17U1.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 07. Dezember 2018 verkündete Zwischenurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird zugelassen.

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