7 U 161/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-11-22, 7 U 161/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-11-22, 7 U 161/18
7 U 161/18Obergericht22.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 U 161/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-22
Aktenzeichen: 7 U 161/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1122.7U161.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilanerkenntnis- und Teilurteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 09.10.2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Verurteilung zur Wertermittlung zu Ziffer (1) nur noch auf die Vorlage der Belege zu den Bilanzen für den Zeitraum 01.01.2012 bis 13.09.2016 richtet und im Übrigen festgestellt wird, dass der Antrag der Klägerin zu Ziffer (1) und Ziffer (2) erledigt ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil und das erstinstanzliche Teilurteil sind vorläufig vollstreckbar.
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