III-1 Ws 233-237/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-11-28, III-1 Ws 233-237/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-11-28, III-1 Ws 233-237/19
III-1 Ws 233-237/19Obergericht28.11.2019
Regest
Zur Einziehung von Wertersatz beim Drittbeteiligten im Falle einer Übertragung "nicht inkriminierten" Vermögens ohne rechtlichen Grund.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 233-237/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-28
Aktenzeichen: III-1 Ws 233-237/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1128.III1WS233.237.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Leitsätze
Zur Einziehung von Wertersatz beim Drittbeteiligten im Falle einer Übertragung "nicht inkriminierten" Vermögens ohne rechtlichen Grund.
Tenor
Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 1. August 2019 (003 KLs 6/19) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Gegen die Drittbeteiligte H. G. wird die Beschlagnahme des ihr mit Vertrag des Notars H. K. in E. vom 16. Januar 2019 (Urkundenrolle Nr. 1…..) von dem Angeklagten übertragenen hälftigen Miteigentumsanteils an dem Grundstück M. S. 3 in Essen (Grundbuch Amtsgericht Essen, Bl. 1 , laufende Nr. 1, Gemarkung Essen, Flur 1.., Flurstück 3.., Hof- und Gebäudefläche, 3.. qm) bis zu einem Wert von 1……….. Euro angeordnet.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet verworfen.
Die Drittbeteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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