Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-02, 2 U 48/19

2 U 48/19Obergericht02.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 48/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-12-02

Aktenzeichen: 2 U 48/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1202.2U48.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf Antrag der Beklagten wird die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08.08.2019 (Az.: 4c O 88/17) gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 2.500.000,00 EURbis zur Vorlage eines qualifizierten Hinweises des Bundespatentgerichts gemäß § 83 PatG zuzüglich einer Frist von vier Wochen (Fristbeginn ab Eingang des Hinweises beim Senat) einstweilen eingestellt.

2.Der weitergehende Einstellungsantrag wird zurückgewiesen.

3.Der Klägerin wird aufgegeben, einen etwaigen qualifizierten Hinweis des Bundespatentgerichts nach dessen Erlass unverzüglich zu den Akten zureichen.

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