14 U 34/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-04, 14 U 34/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-04, 14 U 34/19
14 U 34/19Obergericht04.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 14 U 34/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-04
Aktenzeichen: 14 U 34/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1204.14U34.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
I.
Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat wird bestimmt auf
12. Februar 2020, 11:30 Uhr, Saal A 114.
II.
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass die mit Schriftsatz vom 26.02.2019 überreichte Kopie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten nicht vollständig ist. Der Klägerin wird daher aufgegeben, binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses eine vollständige Kopie der bei Vertragsschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten zur Akte zu reichen.
III.
Der Senat regte zur gütlichen Einigung der Parteien den Abschluss folgenden Vergleichs an:
Die Beklagte zahlt zum Ausgleich der Klageforderung einen Betrag in Höhe von 8.536,50 EUR an die Klägerin.
Die Kosten des ersten und des zweiten Rechtszugs tragen die Klägerin zu 43 % und die Beklagte zu 57 %. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
II.
Den Parteien wird aufgegeben, sich bis zum 10.01.2020 dazu zu erklären, ob sie dem Vergleichsvorschlag des Senats zustimmen. Für diesen Fall soll der Senatstermin aufgehoben werden.
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