2 RBs 171/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-06, 2 RBs 171/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-06, 2 RBs 171/19
2 RBs 171/19Obergericht06.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 RBs 171/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-06
Aktenzeichen: 2 RBs 171/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1206.2RBS171.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen mit Ausnahme derjenigen zur Fahrereigenschaft des Betroffenen aufrechterhalten.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Oberhauen zurückverwiesen.
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