24 U 55/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-10, 24 U 55/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-10, 24 U 55/18
24 U 55/18Obergericht10.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 55/18 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-10
Aktenzeichen: 24 U 55/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1210.24U55.18.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das am 19.01.2018 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Möchengladbach teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) der Klägerin dem Grunde nach verpflichtet ist,
an sie zu wenig erhaltenen Versorgungsbezüge für April 2013 bis Juni 2014 bis zu einem Betrag von € 9.941,49 zu zahlen,
für die Zeit vom 01.02.2017 bis 31.03.2017 einen monatlich Betrag von bis zu € 497,24, für die Zeit vom 01.04.2017 bis 31.12.2017 einen monatlichen Betrag von bis zu € 509,32, für die Zeit ab 01.01.2018 einen monatlichen Betrag von bis zu € 478,62 zu zahlen,
die Klägerin von der Verpflichtung zur Zurückzahlung von zuviel gezahlten Versorgungsbezügen iHvon bis zu € 11.171,23 an das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen gemäß dessen Bescheid vom 16.01.2017 (Az: V 8190000407) zu befreien.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung wird dem Schlussurteil vorbehalten.
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