16 U 62/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-12, 16 U 62/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-12, 16 U 62/19
16 U 62/19Obergericht12.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 62/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-12
Aktenzeichen: 16 U 62/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1212.16U62.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Dezember 2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 4 O 209/18 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Senatstermin vom 31. Januar 2020 wird aufgehoben.
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