Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-13, 4 U 23/18

4 U 23/18Obergericht13.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 23/18 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-13

Aktenzeichen: 4 U 23/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1213.4U23.18.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.03.2018 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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