Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-17, 1 U 162/18

1 U 162/18Obergericht17.12.2019

Regest

Leitsatz: Zur Abrechenbarkeit von Reparaturkosten, wenn das reparierte Fahrzeugs vor Ablauf der 6-Monatsfrist gepfändet und versteigert wird. BGB §§ 249, 251

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 162/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-17

Aktenzeichen: 1 U 162/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1217.1U162.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Leitsätze

Leitsatz:

Zur Abrechenbarkeit von Reparaturkosten, wenn das reparierte Fahrzeugs vor Ablauf der 6-Monatsfrist gepfändet und versteigert wird.

BGB §§ 249, 251

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.10.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichterin – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Berufungsurteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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