1 U 162/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-17, 1 U 162/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-17, 1 U 162/18
1 U 162/18Obergericht17.12.2019
Regest
Leitsatz: Zur Abrechenbarkeit von Reparaturkosten, wenn das reparierte Fahrzeugs vor Ablauf der 6-Monatsfrist gepfändet und versteigert wird. BGB §§ 249, 251
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 162/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-17
Aktenzeichen: 1 U 162/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1217.1U162.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Leitsätze
Leitsatz:
Zur Abrechenbarkeit von Reparaturkosten, wenn das reparierte Fahrzeugs vor Ablauf der 6-Monatsfrist gepfändet und versteigert wird.
BGB §§ 249, 251
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.10.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichterin – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das Berufungsurteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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