Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-18, 3 Kart 609/18

3 Kart 609/18Obergericht18.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 609/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-12-18

Aktenzeichen: 3 Kart 609/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1218.3KART609.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21.02.2018 – BK4-17-093 – wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats über die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die dritte Regulierungsperiode erneut zu entscheiden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Beschwerdeführerin werden der Bundesnetzagentur auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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