2 U 41/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-19, 2 U 41/19
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-19, 2 U 41/19
2 U 41/19Obergericht19.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 41/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-19
Aktenzeichen: 2 U 41/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1219.2U41.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Das am 10. Oktober 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer desLandgerichts Düsseldorf (Az.: 4c O 11/12) und das am 7. April 2016verkündete Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf(Az.: I-2 U 79/13) werden aufgehoben.
II.
Die Restitutionsbeklagte wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Rechnungslegung, Auskunftserteilung, Vernichtung, Rückruf und Schadensersatz wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents EP 1 590 XXA durch Angebot und Vertrieb piezoelektrischer Kraftaufnehmer des Typs CFT XB abgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des vorausgegangenenVerletzungsverfahrens (LG Düsseldorf, Az.: 4c O 11/12; OLG Düsseldorf, Az.: I-2 U 79/13; BGH, Az.: X ZR 52/16) einschließlich der Kosten der Streithilfe werden der Klägerin (= Restitutionsbeklagte) auferlegt.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert für das Restitutionsverfahren wird auf 500.000,00 EURfestgesetzt.
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