Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-12-19, 6 U 161/18

6 U 161/18Obergericht19.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 U 161/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-19

Aktenzeichen: 6 U 161/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:1219.6U161.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 09.11.2018 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage nicht als unzulässig, sondern als unbegründet abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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